Rechtsprechung
LG Essen, 09.02.2015 - 1 O 241/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldanspruch wegen Rechtswidrigkeit eines ärztlichen Eingriffs mangels Einwilligung durch den Patienten; Aufklärung über die Einbringung eines Flüssigkeitsembolisats unter Schutz eines Ballons zur Ausschaltung eines Aortenneurysmas; Strenge Anforderungen an die ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 97 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Neue Behandlungsmethode mit nicht zugelassenem Produkt (Studie)/Schmerzensgeld
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Hirninfarkt bei Studien-Teilnahme: 65.000 Euro
Verfahrensgang
- LG Essen, 09.02.2015 - 1 O 241/12
- OLG Hamm, 15.02.2016 - 3 U 59/15
- OLG Hamm, 18.04.2016 - 3 U 59/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG Essen, 09.02.2015 - 1 O 241/12
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Feststellungsinteresse nur zu verneinen, wenn keine zukünftigen weiteren Schäden zu erwarten sind (BGH NJW 2001, 1431, 1432; NJW 2001, 3413, 3415; NJW-RR 2007, 601). - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Auszug aus LG Essen, 09.02.2015 - 1 O 241/12
Eine entsprechende Aufklärung war auch erforderlich, um die Klägerin in die Lage zu versetzen für sich sorgfältig abzuwägen, ob sie sich nach der herkömmlichen Methode mit bekannten Risiken behandeln lassen möchte oder nach der neuen Methode unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2007, VI 55/05 zu einem noch nicht zugelassenen Medikament; BGH, Urteil vom 13.06.2006, VI ZR 323/04 zu "Robodoc", jeweils zitiert nach juris). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Essen, 09.02.2015 - 1 O 241/12
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Feststellungsinteresse nur zu verneinen, wenn keine zukünftigen weiteren Schäden zu erwarten sind (BGH NJW 2001, 1431, 1432; NJW 2001, 3413, 3415; NJW-RR 2007, 601).